Ein FAQ über sexualisierte Gewalt in Deutschland

Foto , CC BY-NC 2.0 , by Sarah Hina

Triggerwarnung: Sexualisierte Gewalt

Der Fall Gina-Lisa Lohfink wirft ein Licht auf die Probleme, die traurigerweise zum deutschen Alltag gehören: Die Verharmlosung sexualisierter Gewalt, die Abwesenheit des Grundsatzes “Nein heißt Nein” beziehungsweise “Nur Ja heißt Ja” im deutschen Sexualstrafrecht, und wie die Position derjenigen, denen sexualisierte Gewalt widerfährt, angezweifelt und geschwächt wird. Dieser Artikel soll euch helfen, euch über das Thema zu informieren, wobei hier nicht der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden kann. Das Thema ist komplex und groß. Weil kleinerdrei es seit Jahren immer wieder in den Fokus rückt, wollen wir euch jedoch auch aktuell eine Handreichung dazu geben.

“Wie groß ist das Problem sexualisierter Gewalt
gegen Frauen in Deutschland?”

Die Statistik sagt folgendes: 13 von 100 Frauen in Deutschland haben seit ihrem 16. Lebensjahr mindestens einmal strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt erlebt, das heißt Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung oder unterschiedliche Formen sexueller Nötigung.

“Gibt es eine Gruppe, die besonders stark betroffen ist?”

Es gibt Anlass zur Annahme, dass sexualisierte Gewalt in Deutschland überdurchschnittlich häufig migrantisierte Frauen sowie Frauen mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten trifft. Letztere Erkenntnis ergab sich aus einem 2014 veröffentlichten Papier des Bundesfamilienministeriums, das sich auf die oben erwähnte Befragung im Auftrag des eigenen Hauses 2004 sowie auf eine repräsentative Studie über Gewalt gegen Frauen in Deutschland aus dem Jahr 2011 bezieht. In letzterer hatte jede zweite der befragten Frauen mit chronischer Erkrankung oder körperlicher Behinderung, durch die sie im täglichen Leben eingeschränkt werden, gesagt, seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche Übergriffe erlebt zu haben. 21 Prozent der Befragten dieser Gruppe sagte, dass sie sexualisierte Gewalt im engeren strafrechtlichen Sinne erlebt hatten. Zum Vergleich: Frauen ohne chronische Erkrankung oder körperliche Behinderung hatten 2011 zu 39 Prozent angegeben, körperliche Übergriffe erlebt zu haben und zu 13 Prozent, sexualisierte Gewalt im engeren strafrechtlichen Sinne. Frauen mit Behinderung erleben zwei‐bis dreimal so häufig Gewalt wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt, sagte das Ministerium 2014.

Ausgehend davon, dass Frauen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung ohnehin häufiger Diskriminierungen ausgesetzt sind als andere Gruppen, ist es in diesem Zusammenhang auch möglich, von Mehrfachdiskriminierung zu sprechen.

Diese trifft auch zu auf migrantisierte Frauen. Das Bundesfamilienministerium sagt, dass “(…)Frauen mit  Migrationshintergrund noch stärker von Gewalt betroffen (sind) als deutsche Frauen” und bezieht sich auf Ergebnisse seiner Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen in Deutschland von 2004 sowie Zahlen der EU zum gleichen Thema, die 2014 erhoben wurden. Wichtig bei dieser Zahl zu beachten ist, dass die amtliche Definition von “Migrationshintergrund” in Deutschland auch die Menschen beinhaltet, die ein Elternteil haben, das aus Deutschland stammt. Insofern ist die Unterscheidung zwischen “deutschen” Frauen und “Frauen mit Migrationshintergrund”, den das Bundesfamilienministerium macht, nicht völlig klar.

Eine besondere Schutzlücke tut sich derzeit auch noch auf für Frauen ohne Aufenthaltserlaubnis. Werden sie unter Androhung der Abschiebung vergewaltigt oder in anderer Weise Opfer sexualisierter Gewalt, ist dieser Umstand im aktuellen Gesetz noch nicht berücksichtig. Das ist einer der Gründe für den Neuentwurf des §177 im Strafgesetzbuch. Dieser Paragraph regelt in Deutschland die Strafe für sexuelle Nötigung sowie Vergewaltigung und soll reformiert werden. Während diese Reform grundsätzlich notwendig ist, haben die konkreten Pläne zur Änderung Schwächen. Welche, hat Nicole ausführlich hier beschrieben.

“Sind auch Männer und Menschen,
die sich keinem Geschlecht zuordnen,
Betroffene sexualisierter Gewalt in Deutschland?”

Eine nicht-repräsentative Pilotstudie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2004 kam zu dem Ergebnis, dass 1 – 9 Prozent der befragten Männer (3 Befragte in der jeweiligen Gruppe von Befragten) angeben, sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. Nicht erhoben wurde, ob diese Gewalt von Männern oder Frauen ausging. Ein Problem der Betroffenen ist das Stigma, als Mann sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. Viele Betroffene zeigen Vergewaltigungen oder sexualisierte Gewalt nicht an, weil sie fürchten, damit der geltenden Männlichkeitsnorm der Stärke und der Dominanz zuwider zu laufen. Außerdem spielt das Geschlechterstereotyp eine Rolle, Männer seien ohnehin “immer bereit” und immer interessiert an Sex.

Auch Menschen, die sich keinem oder einem anderen Geschlecht als männlich/weiblich zuordnen, sind von sexualisierter Gewalt betroffen. Dieses Feld ist für den deutschsprachigen Raum leider noch nicht gut erforscht. Gehen wir von den statistischen Daten zur Mehrfachdiskriminierung in anderen Fällen aus, ist aber anzunehmen, dass diese Gruppe stärker von sexualisierter Gewalt betroffen ist als andere. In einer Befragung auf EU-Ebene sagten 8 Prozent der befragten Transgender-Personen, dass sie einen sexuell motivierten und/oder körperlichen Angriff, der in den letzten 12 Monaten auf sie ausgeübt wurde, direkt damit verbinden, als LGBTQ-Person wahrgenommen worden zu sein. Mehr als jede dritte befragte Transgender-Person gab in dieser Befragung an, in den letzten fünf Jahren generell gewalttätig angegriffen worden zu sein.

“Ist sexualisierte Gewalt gegen Frauen in Deutschland
in den letzten Jahren weniger geworden?”

Das scheint nicht der Fall zu sein. 2014 sagten 35 Prozent der Frauen in Deutschland, dass sie seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal Bedrohungen, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt oder Kombinationen derer durch einen aktuellen, einen früheren Partner, Schnittmengen dieser Gruppen bzw. eine fremde Person erlebt haben. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie der EU über Gewalt gegen Frauen. Das bedeutet kein Absinken der Zahlen im Vergleich zu den Ergebnissen der Studie des Bundesfamilienministeriums 2004.

“Ist das Problem im letzten Jahr krasser geworden?”

Auch hier sprechen die Zahlen dagegen. Die bereits zitierte Studie der Europäischen Union ergab 2014: “Eine von drei Frauen hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren, einer von fünf Frauen wurde nachgestellt (gestalkt), und jede zweite Frau war mit einer oder mehreren Formen der sexuellen Belästigung konfrontiert, um nur einige Beispiele zu nennen.”  Das bedeutet, Frauen in der EU sprechen seit mehr als einem Jahrzehnt über signifikante Gewalterfahrungen in Kindheit, Jugend und Erwachsenenalter. Diese Zahlen wurden 2014 für die Vergangenheit erhoben, also beispielsweise vor den Ereignissen in Köln in der Silvesternacht, als hunderte Frauen durch eine Gruppe hauptsächlich Nicht-Deutscher Männer sexualisierte Gewalt erfuhr.

“Sind öffentliche Orte und große Menschengruppen
Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen?”

Was in Köln passierte, muss alle anwidern, die sich gegen sexualisierte Gewalt und für Betroffene engagiert. Was nicht sein kann, ist, dass sexualisierte Gewalt nur einer Täter_innengruppe in die Schuhe geschoben wird. Das passierte aber nach Köln: Weil die Mehrheit der Verdächtigen keine deutschen Wurzeln hat, stellten Medien und Publizierende die These auf, sexualisierte Gewalt ginge in der Mehrheit von dieser Gruppe aus und sie würden das Problem im Grunde nach Deutschland importieren. Doch eine Studie der London Metropolitan University über sexualisierte Gewalt in 11 EU-Staaten aus dem Jahr 2014 kommt zu dem Ergebnis, dass 61 Prozent aller Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, diese in der Partnerschaft erfuhren und die Mehrheit der Betroffenen die Täter_innen kannte, bevor diese Gewalttaten begangen wurden.

Das bedeutet natürlich nicht, dass Übergriffe durch Unbekannte, wie sie den Frauen in Köln passierten, weniger beachtet werden sollten als andere Formen sexualisierter Gewalt. Es bedeutet, dass sexualisierte Gewalt nicht ausschließlich einem Ort oder eine Täter_innengruppe zugeordnet werden kann.

Eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamts zur Kriminalitätsentwicklung im ersten Quartal 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass Geflüchtete generell nicht häufiger zu Täter_innen werden als Deutsche, wobei manche Gruppen in der Kriminalität über- und manche unterrepräsentiert sind.

Sexualisierte oder körperliche Gewalt betrifft in Deutschland Menschen sämtlicher Gruppen und Gesellschaftsschichten.

“Wieso diskutieren wir jetzt wieder so viel
über sexualisierte Gewalt?”

Feminist_innen und Aktivist_innen haben das Thema schon lange auf der Agenda und auch das problematische Sexualstrafrecht in Deutschland thematisieren sie seit Jahren. Aktuell weisen uns die Geschehnisse um Gina-Lisa Lohfink darauf hin, dass etwas gehörig schief läuft in der deutschen Debatte und Rechtssprechung um sexualisierte Gewalt, Betroffene und Beschuldigte. Der Fall wurde von Sylvia Margret Steinitz auf Stern.de akribisch rekonstruiert. Zusätzlich dazu hat Anne hier darüber geschrieben, wie neben der rechtlichen Situation auch die Medienberichterstattung zum Teil Täter- und Opferrolle vertauscht hat und Vergewaltigungsmythen heraufbeschwor, statt sensibel zu informieren.

“Was können wir machen, damit es besser wird?”

Ein wichtiger Punkt ist, “Nein heißt Nein” zum Leitbild des deutschen Sexualstrafrechts zu machen, oder besser noch “Ja heißt Ja”. Das wäre die Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem »Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt«, das 2011 in Istanbul geschlossen wurde. Sie sagt folgendes:

“Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgendes vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird: a) nicht einverständliches, sexuell bestimmtes vaginales, anales oder orales Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand; b) sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person; c) Veranlassung einer Person zur Durchführung nicht einverständlicher sexuell bestimmter Handlungen mit einer dritten Person. 2 Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der im Zusammenhang der jeweiligen Begleitumstände beurteilt wird, erteilt werden.”

Die Istanbul-Konvention macht also das nicht erpresste, freiwillige und volle Einverständnis der Beteiligten zum Maßstab von Legalität.

Das ist nicht die gesetzliche Realität in Deutschland. Nicole hat zusammengefasst, welche Kriterien eine Vergewaltigung in Deutschland derzeit erfüllen muss, um strafbar zu sein. Ein “Nein” genügt nicht, auch nicht das damit zum Ausdruck gebrachte fehlende Einverständnis. Stattdessen gilt:

„1. der Widerstand des Opfers (muss) mit körperlicher Gewalt gebrochen werden, oder

2. eine Drohung ausgesprochen werden, die im direkten Zusammenhang mit der Tat steht und eine objektive Gefahr für das Leben des Opfers darstellt (strafbar wäre: “Ich werde dich töten, wenn du nicht mit mir schläfst”, nicht strafbar aktuell: “Wenn du nicht mit mir schläfst, werde ich deinen Hund töten”), oder

3. muss das Opfer sich in einer schutzlosen Lage gegenüber potentiellen Handlungen befinden, durch die ein_e Täter_in sexuelle Handlungen erzwingen kann.“

Das bedeutet, eine betroffene Person, die sich zwar verbal wehrt, aber beispielsweise in Schockstarre verfällt, sich aus purer Angst vor körperlicher Unterlegenheit nicht körperlich wehrt und nicht alleine mit der angreifenden Person in einer Wohnung ist, hat in der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland kaum eine Chance darauf, dass sexualisierte Gewalt, die ihr angetan wird, als Vergewaltigung verurteilt wird.

Zwar haben die Ereignisse der Silversternacht in Köln, bei denen hunderte Frauen sexualisierte Gewalt erfuhren, politische Folgen gehabt. Unglaubwürdig ist, dass eine Folge wie das nach Köln eilig verschärfte Asylrecht die Probleme des deutschen Sexualstrafrechts löst. Das kann möglicherweise eine Reform der betreffenden Gesetze selbst und diese wird derzeit auch politisch auf den Weg gebracht. Doch auch sie hat im bisherigen Entwurf weiterhin große Lücken, wie Nicole ausführlich beleuchtete. Wir als Wähler_innen können und müssen protestieren gegen ein Gesetz, das die sexuelle Selbstbestimmung Menschen jeglichen Geschlechts nicht von vornherein schützt, sondern verlangt, diese zu verteidigen. Das können wir machen, indem wir MdBs Briefe schreiben und gegen das deutsche Sexualstrafrecht mit seinen Schwächen in aller Form auf die Barrikaden gehen. Außerdem können wir in unserem persönlichen Umfeld Aufklärungsarbeit über die Realität sexualisierter Gewalt in Deutschland leisten sowie Vergewaltigungsmythen entkräften.

“Was muss passieren, damit sich die Lage bessert?”

Nur ein Bruchteil der in Deutschland zur Anzeige gebrachten sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen endet vor Gericht mit einem Schuldspruch. 2012 waren es 8,4 Prozent. Der Hauptgrund für dieses Problem ist die oben angesprochene Rechtslage. Eben weil die Verurteilungsquote so gering ist, kann vermutet werden, dass viele von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen gar nicht erst zur Polizei gehen, weil sie keine Chance sehen, ein dort Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung geschützt zu sehen. Eine wichtige Rolle dabei spielt Scham, aber auch die Art, wie die Polizei mit Menschen umgeht, die sexualisierte Gewalt zur Anzeige bringen. Wird ihnen implizit vorgeworfen, selbst an ihrer Lage schuld zu sein, weil “der Rock zu kurz”, Alkohol im Spiel oder die Bluse “offen” war?

Neben der Stärkung der Rechte von Betroffenen sexualisierter Gewalt gilt es eben auch, Vergewaltigungsmythen wie “sie wollte es doch auch”, “wer Nein sagt, meint eigentlich Ja” oder “Vergewaltigungsanzeigen sind für die meisten Frauen nur ein Mittel der Rache” aktiv zu entkräften und in Frage zu stellen. Alleine der Umgang mit Gina- Lisa Lohfink zeigt, wie verwurzelt diese Mythen auch in Deutschland sind. Sie führen am Ende immer wieder dazu, dass Betroffene sich selbst die Schuld am Geschehenen geben und es gar nicht erst anzeigen.

Schulungen für Polizei und Justiz könnten dazu führen, dass überhaupt mehr Fälle zur Anzeige kommen und damit auch verfolgt werden können. Eine Gesetzesänderung, beziehungsweise die Umsetzung der Istanbul-Konvention, wäre ein wichtiger Baustein, um unser  gesamtgesellschaftliches Problem der sexualisierten Gewalt anzugehen.

Links zum Weiterlesen:

Artikel zum Thema sexualisierte Gewalt sowie die Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof auf kleinerdrei:

  • Jule: “Mir wird übel bei jedem Täter”
  • Gastbeitrag von Jana: “Macht’s euch selbst”
  • Gastbeitrag von Khaldun: “Islamkritik – eine Abrechnung”
  • Gastbeitrag von Laura: “Der blinde Fleck der deutschen Medien”

 

Eine Antwort zu “Ein FAQ über sexualisierte Gewalt in Deutschland”

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