Immer noch anders

Foto , CC BY-SA 3.0 , by David Shankbone

Als im Juni 2015 der Supreme Court, das oberste Bundesgericht der USA, entschied, dass die Ehe in allen US-Bundesstaaten für alle zu öffnen ist, war der Jubel weltweit groß. Kurz zuvor hatte Irland die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, und auch in vielen anderen Ländern können Frauen Frauen und Männer Männer heiraten bzw. rechtsverbindliche Partnerschaften eingehen. Dabei handelt es sich bei der #ehefüralle nicht mal um ein gesellschaftlich neues Konzept: Alex Gendler zeigt im Kurzfilm „The History of Marriage“, dass es z.B. bereits vor tausenden von Jahren in Mesopotamien die gleichgeschlechtliche Ehe gab.

Damit hatte das Gebiet zwischen Euphrat und Tigris dem Deutschland von 2016 etwas voraus: Hier ist die eingetragene Partnerschaft seit 2001 ein Rechtsinstitut, eine Ehe dürfen gleichgeschlechtliche Paare nicht eingehen. Dass das „Heiraten“ für Homosexuelle in Deutschland im Wortsinne unmöglich ist, ist bekannt. Die so genannte „Homo-Ehe“ gibt es hierzulande nicht. Der Frage, wie mein Ja-Wort zur eingetragenen Partnerschaft mein Leben verändert hat, widmet sich dieser Artikel.

Heiraten ist spießig

Im Film „Kiki“ von Sara Jordenö, der in diesem Jahr im Berlinale Panorama lief, kommentieren zwei im Film porträtierte junge Männer die Entscheidung des Supreme Courts eher (selbst)kritisch. Sinngemäß sagen sie, dass die Möglichkeit zu heiraten auch die Frage aufwirft, wie lang die eigenen Beziehungen eigentlich bestehen und was sie prägt.

Ich hielt es da mit dem Titel von Klaudia Brunsts 1996 erschienener Kolumnensammlung „Spätere Heirat ausgeschlossen“: Was soll ich mir Gedanken machen um etwas, das sowieso nicht möglich ist? Als 2001 in Deutschland extra für Homosexuelle das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft geschaffen wurde, nahm ich das zwar zur Kenntnis, aber für mich folgte nichts daraus. Für mich war dieses Konstrukt keine Option – allein schon, weil ich nicht einsah, warum ich nicht einfach heiraten dürfen sollte, wenn ich es wollte. Dass eingetragene Partner_innen seinerzeit vor allen Pflichten hatten, aber kaum Rechte, machte das Ganze auch nicht attraktiver. Und überhaupt: Heiraten! Spießiger ging es für mich kaum.

Heiraten, um Kinder haben zu dürfen

Ganz so, wie Heteropaare in den 50ern und 60ern wegen der Kinder heiraten “mussten” (eigentlich wegen der verklemmten Moral), müssen Lesben sich in Deutschland heutzutage als gleichgeschlechtliche Lebenspartner_innen eintragen lassen, kurz “verpartnern”, wenn sie gemeinsam und „vollumfänglich“ elterliche Pflichten ausüben wollen. Diese Fortschreibung konservativer Familienbilder, die Kinder an eine Ehe bindet, halte ich übrigens für das zentrale Argument für die Öffnung der Ehe in Irland. Ganz nach dem Motto: Wenn schon die Heteros nicht mehr heiraten, sollen es wenigstens die Homos tun.

Nun lebe ich schon seit einigen Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft, weil das nach wie vor die einzige Möglichkeit ist, wie unsere Kinder durch Stiefkindadoption auch rechtlich meine Kinder sein dürfen und ich elterliche Pflichten und Rechte ihnen gegenüber ausüben kann. Über die Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Stiefelternteilen in Ehe/Lebenspartnerschaft regte ich mich schon an anderer Stelle auf.

Wie aber verändert das Heiraten bzw. das Eingehen einer Lebenspartnerschaft das eigene und das gemeinsame Leben? Als wir uns entschlossen, eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen, dachte ich viel darüber nach, wie es wohl sein würde, „verheiratet“ zu sein. Ich war mir sicher, dass ich mit meiner Freundin eine langfristige Beziehung und Kinder haben wollte – das war nicht das Problem. Aber ich dachte, dass es vielleicht trotzdem ein bisschen so sein würde, als wenn ein Schalter umgelegt wird.

Lustigerweise war das am Tag der Eintragung gar nicht so besonders – der Termin war rasch vorbei, wir tranken noch mit den Trauzeuginnen (heißt das eigentlich Trauzeuginnen oder Eintragungszeuginnen?) Kaffee und alle gingen ihrer Wege. Aber der eigentliche „Wandel“ war schon bei der Anmeldung der Eintragung beim Standesamt geschehen: Als wir das Gebäude verließen, schoss mir plötzlich der Gedanke in den Kopf, dass ich ab sofort „so richtig“ Verantwortung für einen anderen Menschen übernehme. Das hatte ich zwar auch vorher schon getan, zum Beispiel als meine Mutter an Demenz erkrankte und dann daran starb. Trotzdem war das Gefühl ein anderes, denn hier „formten“ wir ein neues, rechtlich verbindliches Konstrukt jenseits unserer Herkunftsfamilien. Die Urkunde darüber änderte unser Leben dabei nicht spontan, sie wanderte in den Ordner mit wichtigen Dokumenten und fertig.

Was sich änderte, war die Reaktion unserer Umwelt. Im Personalrat, dem ich seinerzeit angehörte, bekam ich einen riesigen Blumenstrauß, und selbst ein sehr konservativer Kollege, der mich damit sah, kam nicht umhin, mir zu gratulieren, immerhin hatte ich „geheiratet“. Die für Glückwunschschreiben zuständigen Kolleg_inn_en hatten offenbar eine längere Diskussion darüber, ob sie dem obersten Chef ein Glückwunschschreiben an mich zur Unterschrift vorlegen sollten, schließlich „sei das ja nicht Gleiche“, wie mir später jemand erklärte. Das – unterschriebene – Schreiben erreichte mich immerhin, insofern war die Diskussion wohl positiv ausgegangen und hatte vielleicht sogar dazu beigetragen, Diversität ein bisschen besser zu verstehen.

Die Hochzeitsfeier ist bis auf weiteres verschoben

Die Außenwahrnehmung hat sich also definitiv geändert, wir gelten als „verheiratet“ und Menschen sind überrascht, wenn wir erklären, dass das keineswegs der Fall ist. Zwar sprechen wir uns gegen das – aus meiner Sicht antiquierte – Ehegattensplitting aus. Das Splitting belohnt nämlich die im Westdeutschland der 50er Jahre verbreitete Hausfrauenehe, in der ein_e Partner_in ein hohes und ein_e Partner_in ein niedriges Einkommen hat (und die Versorgungsarbeit unbezahlt bleibt). Unser Ideal war und ist eine Gleichberechtigung beider Partner_innen. Wenn überhaupt, so bin ich überzeugt, sollte der Staat über Steuervorteile solche Menschen begünstigen, die Kinder aufziehen – ganz gleich, ob dies die leiblichen, adoptierten oder Pflegekinder sind.

 

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Schon wieder in der Minderheit – Union machts möglich

 

Tatsächlich aber profitieren wir inzwischen – seit das Bundesverfassungsgerichtsurteil dazu auch hier eine Gleichstellung veranlasst hat – durchaus von dieser antiquierten Regelung. Soweit, so etabliert. An der gesellschaftspolitischen Revolution in Bezug auf die Ehe teilzunehmen, haben wir verpasst. Trotzdem sind wir keine Eheleute und haben nicht die gleichen Rechte wie Heterosexuelle in Deutschland, auch noch im Jahr 2016. Weil das so ist, bemühen wir uns im Kleinen, Vielfalt zu leben, und hoffen auf und bangen um die Akzeptanz der Mehrheitsgesellschaft, die in unserem direkten Umfeld vorhanden ist, in der „großen“ Politik aber ganz offensichtlich immer wieder in Abrede gestellt wird.

Unsere Freund_innen warten immer noch auf die Party zur Verpartnerung (und zur Geburt unserer Kinder und und und). Ich habe ihnen versprochen, dass ich eine Party schmeiße, wenn ich meine Frau heiraten darf. Angesichts der bestehenden und der abzusehenden politischen Konstellationen auf Bundesebene muss ich dafür wohl noch nicht anfangen zu sparen. Zurzeit spricht sich eine Mehrheit der nur ihrem Gewissen verpflichteten Bundestagsabgeordneten für eine Öffnung der Ehe für alle Paare aus. Die wesentlichen Gegner_innen sitzen in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion. Da aber die SPD sich in Koalition mit eben dieser Fraktion befindet, haben die meisten – nur ihrem Gewissen verpflichteten SPD-Abgeordneten – in dieser Legislaturperiode konsequent für die Öffnung der Ehe geredet und dann dagegen gestimmt. Für die nächste Legislaturperiode (voraussichtlich ab 2017) sehe ich diesbezüglich noch schwärzer – oder soll ich angesichts der Erfolge der AfD sagen: brauner? Selbst gegen das Eheverbot klagen dürfen meine Frau und ich nicht mehr, weil wir uns ja auf das Ersatzkonstrukt eingelassen haben. Rechtsexperte Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland LSVD erklärt im Interview: “Klagen kann theoretisch jedes noch nicht verpartnerte gleichgeschlechtliche Paar, das heiraten möchte. Man muss also zunächst beim Standesamt einen Heiratstermin beantragen, gegen die Ablehnung das Amtsgericht anrufen, dann das Oberlandesgericht und möglicherweise noch den Bundesgerichtshof. Erst wenn man dort scheitert, kann man beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreichen.”

Meine Schwiegereltern freuten sich für uns, als wir ihnen erzählten, dass wir jetzt verpartnert sind. Sie hätten es allerdings gerne gesehen, zu einem entsprechenden Fest eingeladen zu werden. Unser Argument, dass wir ja gar nicht heiraten dürfen und es darum auch nichts zu feiern gibt, überzeugte sie, glaube ich, nicht wirklich. Immerhin bekamen wir fortan Zeitungsausschnitte darüber, dass auch in einzelnen bayerischen Orten die Eintragung von Lebenspartnerschaften im Standesamt erlaubt wurde – nachdem das Land dies 2009 dann doch schon frei gestellt hatte.

Zuvor hatte Bayern erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die eingetragene Partnerschaft geklagt, anschließend wurden gleichgeschlechtliche Paare zur Eintragung an Notare verwiesen – selbstverständlich zu ihrem eigenen Besten: „‚Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass das die beste Lösung ist‘, verteidigte [Landesinnenminister] Beckstein den bayerischen Sonderweg [gegenüber der FAZ]. Nur Notare könnten die im Vergleich zur Ehe komplizierteren Rechtsfragen erklären. Er halte es nicht für richtig, dass Standesbeamte wichtige, aber juristisch ’schwierigste Fragen‘ wie etwa zum Erbrecht erklären sollten.“ Dass die „juristisch ’schwierigsten Fragen'“ überhaupt nur aufgrund der Intervention der CSU entstanden waren, hatte der Herr da wohl schon vergessen.

„Ihr seid gar nicht verheiratet!“

Bei der Adoption unserer Kinder durch mich spielt(e) unsere Lebenspartnerschaftsurkunde dann schließlich eine große Rolle. Hier ist sie eines in der endlosen Reihe von Dokumenten, die beigebracht werden müssen, um einen Antrag auf Stiefkindadoption stellen zu dürfen. Auch beim Antrag auf Kindergeld war es wichtig, die Urkunde vorzulegen. Ansonsten liegt sie weiterhin im Ordner „wichtige Dokumente“.

Was ist nun anders, seit wir verhei … verpartnert sind – jenseits der Kinder? Einerseits haben wir zusammen eine Wohnung gekauft, andererseits streiten wir uns ab und zu noch genauso heftig wie vor der Eintragung unserer Lebenspartnerschaft. Hier sind eher die Kinder moderierendes Element als die Partnerschaftsurkunde. Letzere fragt schließlich nicht: „Mami, warum habt ihr euch gestritten?“

Als ich unserem Sohn kürzlich das sehr empfehlenswerte Buch „Wie heiraten eigentlich Trockennasenaffen“ von Ina Voigt und Jacky Gleich vorlas, erklärte er im Brustton der Überzeugung, meine Frau und ich seien nicht verheiratet. Ich wollte wissen warum, und er sagte: „Hier hängt kein Hochzeitsbild von euch!“ Was die Frauen im Bilderbuch an der Wand hängen hatten – da haben wir wohl Nachholbedarf. Dass die Kategorie „verheiratet sein“ für unsere Kinder mal eine Rolle spielen würde, hatte ich bei der Verpartnerung auch nicht gedacht.

Der allerliebste Piratenschatz

Andererseits gehen unsere und viele andere Kinder mit den hier verhandelten Themen viel pragmatischer um als Erwachsene. „Ihr seid zwei Mütter? Okay, ich habe zwei Tanten.“ Ein weiteres Beispiel dafür: Vor ein paar Tagen sangen wir das Lied „Winde wehen, Schiffe gehen …“, in dem es in der 3. Zeile heißt „und des Matrosen allerliebster Schatz …“. Ich erklärte, dass damit ein geliebter Mensch gemeint sei – Mann oder Frau -, und dass mein allerliebster Schatz „die Mama“ sei. Mein Sohn sagte: „Das gibt’s doch gar nicht“. Ich wollte schon Zeter und Mordio schreien, vermutete heteronormative Indoktrination – woher genau, wußte ich allerdings auch nicht. Und fragte meinen Sohn vorsichtig, ob er denn einen Schatz habe. „Ja, die Piraten! Geht das?“ Ich sagte, ja, das ginge, und wiederholte, meine Frau sei mein Schatz. Er wiederholte „Das gibt’s doch gar nicht.“ Ich: „Wieso nicht?“ Er: „Eltern können doch kein Schatz sein.“

Darüber konnten wir dann gemeinsam lachen, wobei mein Lachen vor allem von Erleichterung geprägt war. Immerhin: Ich finde es besser, über die Ungleichbehandlung und die daraus resultierende mangelnde Akzeptanz zu lachen als zu weinen. Was bleibt uns? Unseren Alltag zu genießen und zu hoffen, dass Deutschland in bezug auf die Ehe für alle bald so weit ist wie Mesopotamien um 2000 v.C.

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