Valentine Road

Foto , CC BY-NC-ND 2.0 , by WehoCity

Dies ist ein Beitrag aus unserer Rubrik kleinergast, in der wir alle Gastartikel veröffentlichen. Dieses Mal kommt er von Andrea.

Andrea Meyer lebt mit Frau und gemeinsamem Kind in Berlin. Gemeinsam mit Nele Tabler wird sie bei der Republica zu #idpet vortragen (8. Mai, 11.15-11.45 Uhr, Bühne 4).

@andreacmeyer

„… and I can’t change, even if I tried, even if I wanted to …“
Diese Zeile aus “Same Love” von Macklemore und Ryan Lewis jagt mir ohnehin bei jedem Hören einen Schauer über den Rücken. Das Lied bringt für mich die gesamte Debatte um die Gleichstellung zwischen hetero- und homosexuellen Menschen perfekt auf den Punkt.

Dass Marta Cunningham damit die Abschlusssequenz ihres grandiosen Dokumentarfilms „Valentine Road“ unterlegt, ist da nur folgerichtig. Vor einigen Wochen hatte ich das Glück, Cunninghams Film beim sehr empfehlenswerten London LGBT Film Festival BFI Flare sehen und anschließend eine Frage-Antwort-Session (Q+A) mit der Regisseurin erleben zu dürfen. Hatte der Film mich schon gleichzeitig begeistert und fassungslos gemacht, so steigerte die Begegnung mit der Regisseurin beides noch. Die Begeisterung wegen ihres Engagements trotz teilweise widriger Umstände, die Fassungslosigkeit wegen ihrer Schilderung der Dreharbeiten und der nicht im Film verwendeten Aussagen der Interviewten.

Worum geht es?

Im Februar 2008 schoss der vierzehnjährige Achtklässler Brandon McInerney im kalifornischen Oxnard seinem fünfzehnjährigen Klassenkameraden Larry King aus geringer Entfernung mit einer Waffe seines Großvaters zweimal in den Kopf. Larry, der in den Wochen zuvor begonnen hatte, mit Frauenkleidung, Make-Up und Stöckelschuhen zu experimentieren, starb zwei Tage später.

Zuvor hatte Larry, bzw. Larry-Laetitia, wie er sich zuletzt nannte, Brandon in Gegenwart von dessen Freunden gefragt, ob er am Valentinstag sein Schatz sein wolle („Be my valentine?“). Brandon, in einer von Drogen und Gewalt geprägten Familie aufgewachsen, drohte anschließend einer Freundin von Larry, sie möge sich von ihm verabschieden, da sie ihn nicht wiedersehen würde. Dass diese Drohung nicht ernst genommen wurde, war nur einer in einer langen Reihe von Fehlern, die folgten.

Der Film dokumentiert – beginnend mit Aufnahmen der Schul-Videoüberwachung CCTV – den Mord, seine Vorgeschichte sowie den Verlauf des Gerichtsverfahrens gegen den Täter. Wer glaubt, alles über Bullying, Vorurteile und Vorverurteilungen gegen LSBTTIQ-Menschen (LSTBTTIQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer, s.a. das baden-württembergische LSBTTIQ-Netzwerk) zu wissen, wird hier eines Besseren belehrt.

Cunningham zeichnet nach, wie sich Mitschüler/innen (ent-)solidarisieren, wie sich Eltern, Lehrer/innen, Polizei und Geschworene im Gerichtsprozess verhalten und wie sich der Täter im Gefängnis weiterentwickelt. Die schon beim Vierzehnjährigen vorhandene und von den älteren Brüdern unterstützte Ausrichtung auf „White Supremacy“ scheint er verstärkt zu haben. Der vermutlich größte Kunstgriff der Regisseurin besteht darin, Täter wie Opfer als Leidtragende der sie umgebenden Verhältnisse zu zeichnen, ohne ihnen die Eigenmacht zu nehmen, ihr Leben zu gestalten, und insbesondere ohne dem Täter ein Forum zu bieten, das das Opfer nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

So zeigt der Film vor allem das Versagen der Erwachsenen. Das beginnt mit der Polizei, die nach dem Mord zunächst versucht, die Mitschüler/innen von Brandon und Larry mit einem Film zu beruhigen und ausgerechnet „Der weiße Hai“ abspielt. Es geht weiter mit der Schule, die bis heute untersagt, dass ein im Gedenken an Larry gepflanzter Baum offiziell nach ihm benannt wird. Die Homepage der Schule erwähnt weder Larry noch Brandon oder den Mord. Immerhin wird in einer Präsentation hervorgehoben, dass an der Schule jede/r mit Würde und Respekt behandelt werde. Eine Lehrerin, die versucht hat Larry zu unterstützen, ist übrigens entlassen worden und arbeitet bei einer Kaffeehauskette. Eine andere Lehrerin, die sich explizit gegen das gesetzliche Verbot der Diskriminierung äußert und unterstellt, Larry sei quasi „selbst schuld“, unterrichtete zum Zeitpunkt der Filmerstellung hingegen weiter in Oxnard.

Der Prozess und das Urteil

Geradezu skurril wird es, als es 2011 zum Geschworenenprozess gegen Brandon kommt. Seine juristisch hoch qualifizierten Pro-Bono-Anwälte vertreten ihn nicht nur, eine der beiden lässt sich sogar eine ihn unterstützende Tätowierung anfertigen, weil eigentlich er das Opfer sei. Ein Experte sagt vor Gericht aus, dass in der Tat Brandon das Opfer sexueller Belästigung gewesen sei aufgrund der als Bullying bezeichneten Avancen von Larry („Be my valentine“). Später schreibt Brandon seiner Freundin Samantha C. aus dem Gefängnis und addressiert den Brief an Samantha McInerney. Obwohl sie nicht verheiratet sind und er ihr keinen Heiratsantrag gemacht hat, gilt das als romantisch – und nicht etwa als sexuelle Belästigung.

Der Jury-Prozess wurde 2011 wegen Verfahrensfehlern beendet, nachdem sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil hatten einigen können. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen neuen Prozess, in dem aber der Vorwurf des „Hate Crime“ fallengelassen wurde. Einige ehemalige Jury-Mitglieder gründeten Unterstützungsgruppen für den Täter. Schließlich bekannte sich McInerney zu „second-degree murder, voluntary manslaughter and use of a gun”. Brandon McInerney wurde am 19. Dezember 2011 zu 21 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Diese Abstufung zwischen Morden verschiedener Grade ist im deutschen Recht unbekannt, hier wird nur zwischen (vorsätzlichem) Mord und (nicht vorsätzlichem) Totschlag unterschieden. Der im kalifornischen Gesetz verankerte “Mord zweiten Grades”, unterscheidet sich vom “Mord ersten Grades” dadurch, dass keine Tötungsabsicht unterstellt wird, sondern “nur” der Vorsatz, dem Opfer massive Verletzungen zuzufügen (§190 ff, California Penal Code). Während “Mord ersten Grades” eine Bewährung ausschließt, ist diese bei “Mord zweiten Grades” grundsätzlich möglich.

Jenseits der Spezifika des kalifornischen Strafrechts ist interessant, wie es Täteranwälten und Unterstützer/innen bei einem auf den ersten Blick offensichtlich mit Vorsatz begangenem Mord (Ankündigung, Entscheidung, die Waffe mitzunehmen, schließlich die Quasi-Hinrichtung) gelingt, die Schuld an der Tat dem Opfer zuzuschieben. Die Staatsanwältin wird im Film entsprechend sinngemäß damit zitiert, dass dies der erste Fall in ihrer Karriere sei, in dem das Opfer selbst schuld an seiner Ermordung sei. Alice Lytton kommentiert bei indiewire sehr treffend, dass der Film wiederholt die gesellschaftliche Doppelmoral in der Beurteilung eines queeren Menschen of Color und seines weißen suprematistischen („White supremacy“ basiert auf der Annahme der Überlegenheit weißer / kaukasischer Menschen) Mörders enthüllt.

Aus LSBTTIQ-Sicht interessant und auch erschreckend ist, dass die queere Identität Larry Kings, kombiniert mit seiner nicht traditionellen Herkunftsfamilie, viele der Interviewten unempathisch macht mit seinem Schicksal. Die Interviews im Film zeigen mannigfaltige Vorurteile, Vorwürfe und “Selber-schuld”-Parolen. Umgekehrt ist der Täter Brandon McInerney – weiß, heterosexuell, “klassisch” männlich – für viele Interviewte ein Opfer der Verhältnisse und des “Bullyings” durch King. Dass seine traditionelle Herkunftsfamilie von Gewalt, Drogen und Rechtsextremismus geprägt ist, steigert ihre Empathie für ihn noch – bis hin zu Demos für ihn.

Sicherlich unterstützen die Aussagen von Kings Adoptivvater, der im Film nicht zu Wort kommt, diese Haltung noch. Larry und sein jüngerer Bruder wurden gemeinsam adoptiert, als er zwei war. Mit zehn Jahren outete sich Larry als schwul. Im November 2007, drei Monate vor seinem Tod, zog er in das Jugendheim “Casa Pacifica” um, nachdem er ausgesagt hatte, von seinem Adoptivvater mißhandelt worden zu sein. Erst dort fand er die Stärke, sich weiter zu entwickeln – und seine Queerness zu entdecken und zu leben.

Larrys Vater bestreitet die Vorwürfe der Mißhandlung. Er wirft der – offen lesbischen – stellvertretenden Schulleiterin vor, Larrys “Extravaganz” als Teil ihrer “politischen Agenda” gefördert zu haben. Damit ist er auf einer Linie mit einer Lehrerin, die heute noch in Oxnard unterrichtet, und die u.a. den Gedenkveranstaltungen und einer Demonstration von rund 1000 Schüler/innen für Larry King unterstellt, von “interessierten Kreisen” organisiert worden zu sein.

Was hat das alles mit uns zu tun?

Die #idpet-Diskussion und die nachfolgenden öffentlichen Äußerungen vor allem von alten weißen Männern legen nahe, dass in Deutschland Erklärungsmuster in einem solchen Fall ähnlich aussehen könnten. Denn die in den letzten Wochen veröffentlichten Argumentationslinien sind ähnlich und arbeiten sich daran ab, was „normal“ und was „anders“ ist. Auch hier geht es darum, dass die Mehrheit sich durch die Minderheit bedroht fühlt. Eine Gleichstellung, bei der traditionelle Privilegien der Mehrheit zwar nicht aufgehoben, aber auf die Minderheit ausgeweitet werden (Stichwort „Ehe für alle“), empfinden viele Vertreter/innen der Mehrheit bereits als Benachteiligung. Und so kommt es auch in Deutschland immer häufiger zu Darstellungen, nach der die Mehrheit das eigentliche Opfer der Minderheit sei. Das Bemerkenswerte daran ist, dass so genannte „Qualitätsmedien“ dem Raum geben – eine entsprechende medienpolitische Debatte steht meines Erachtens noch aus.

Als lesbische Mutter eines Sohnes frage ich mich: Könnte so etwas auch in Deutschland passieren? Ist eine Umkehrung der Täter-/Opfer-Wahrnehmung auch hier und heute möglich, wenn der Täter bzw. die Täterin aus einer “heilen” bzw. “traditionellen” Familie kommt und das Opfer aus einer “anderen” Familie? Was, wenn ein Fall wie dieser bei uns passierte? Reden wir dann über Mord oder über angebliche sexuelle Belästigung? Vor allem, wenn das Opfer auch noch einen Migrationshintergrund aufweist und aus einer unkonventionellen Familie kommt? Ich hoffe nicht. Aber sicher bin ich mir auch nicht.

Hinweis: „Valentine Road“ ist bereits 2013 auf HBO gesendet worden und soll noch 2014 auf DVD veröffentlicht werden.

Linktipps:

Film-Homepage
IMDB-Eintrag
Trailer der Films
Regisseurin Marta Cunningham im Interview

2 Antworten zu “Valentine Road”

  1. Jurist_in sagt:

    Danke für den Artikel! Eine kleine Anmerkung nur: die Unterscheidung im deutschen Strafrecht zwischen Mord ( § 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) hat nichts mit dem Vorsatz zu tun – beide MÜSSEN mit Vorsatz begangen werden, andernfalls befinden wir uns in der fahrlässigen Tötung oder in der Straflosigkeit. Grundsätzlich liegt bei Mord und Totschlag jeweils die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen vor. Der Unterschied ist nur, dass bei uns, damit der Totschlag zum Mord wird, ein „Mordmerkmal“ vorliegen muss. Das wäre in diesem Fall entweder ein „sonstiger niedriger Beweggrund“ oder möglicherweise die heimtückische Begehungsweise. Unter die sonstigen niedrigen Beweggründe fallen besonders „verabscheuungswürdige“ (so nennt des der BGH) Tatmotive wie zB eine rechte Gesinnung oder auch die Negierung des Lebensrechts eine_r_s anderen aufgrund seiner_ihrer sexuellen Identität oder Orientierung.
    Sorry, darum ging es im Text nicht schwerpunktmäßig, aber es ist trotzdem wichtig (vllt nur, wenn mensch Jura studiert ;-)…).
    Ansonsten: auch aus dritter Hand noch sehr schockierend und erinnert stark an den Fall in Steubenville :-(